
Anamnese und Untersuchung
Grundlage der Diagnostik ist eine sorgfältige Erhebung der Krankheitsgeschichte und gründliche psychische und körperliche Untersuchung.

Diagnosestellung
Unter Einbeziehung von Vorbefunden und Zusammentragen aller Untersuchungsergebnisse wird eine Arbeitsdiagnose erstellt, die im weiteren Verlauf immer wieder überprüft und ggf. korrigiert wird.

Behandlungsplan erstellen
Gemeinsam mit Ihnen als Patient/in wird ein Behandlungsplan entwickelt. Psychotherapeutische, medikamentöse, soziotherapeutische oder alternative Behandlungsmöglichkeiten werden diskutiert.

Labor
Alle für die Diagnosen und Behandlungen notwendigen Blutparameter werden in der Praxis bestimmt.

Notfälle
Vom Hausarzt überwiesene Patienten mit dringender Behandlungsnotwendigkeit werden möglichst innerhalb der ersten vier Tage nach Überweisung einen Termin in der Praxis erhalten.
Für Notfälle können sich Patienten in der offenen Sprechstunde montags bis donnerstags von 9:00 bis 10:00 Uhr vorstellen.

Psychotherapeutische Behandlung
Schwerpunkt der Praxis ist die tiefenpsychologische Psychotherapie. Die Behandlung erfolgt im einzel- und gruppentherapeutischen Setting. Die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung wird in der Sprechstunde nach Vereinbarung eines Termines und Erhebung der Krankheitsgeschichte festgestellt und ggf. eingeleitet.

Gutachtertätigkeit
Als Vertragsgutachterin für die Rentenversicherung Bund und Rentenversicherung Braunschweig-Hannover werden im Auftrag der Behörden sozialmedizinische Gutachten erstellt. Weitere Auftraggeber sind Landesämter für Soziales, Familie und Integration, der Personalärztlicher Dienst Hamburg, vor allem zur Erstellung von Gutachten im sozialen Entschädigungsrecht. Aufgrund der unabdingbaren Notwendigkeit einer Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit und Unparteilichkeit der Gutachterin ist dabei eine Begutachtung der Patienten in meiner laufenden Behandlung ausgeschlossen. Auf Wunsch der Patienten unserer Praxis wird bei besonderen Fragestellungen eine ärztliche/gutachterliche Stellungnahme als privatärztliche Leistung erstellt. In solchen Fällen kann jedoch nicht von Unparteilichkeit gesprochen werden. (auf Grund der Behandlungsbeziehung)